Am 8. 10. 2001 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) angenommen. Damit ist ein Vorhaben beendet worden, das vor über 35 Jahren mit dem ersten Vorentwurf begonnen hatte. Das SE-Statut wird im Jahr 2004 in Kraft treten.
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