Rechnungswesen

Die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 277 UGB

RA Dr. Thomas Wenger / MMag. Sigrun Adrian

Der Jahresabschluss ist binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag offenzulegen (beim Firmenbuchgericht einzureichen). Entgegen der überwiegenden Ansicht in der Literatur besteht - seit dem EU-GesRÄG 1996 - keine Verpflichtung zur früheren Offenlegung.

Nach § 277 Abs 1 UGB haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften (sowie - wegen § 221 Abs 5 UGB - gleichgestellten unternehmerisch tätigen Personengesellschaften ohne natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter = verdeckte Kapitalgesellschaften) den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie ggf den Corporate Governance-Bericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung (Generalversammlung) mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Beschränkung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen (§§ 278, 279 UGB). Die Frist ist auch für die Offenlegung des Konzernabschlusses (§ 280 UGB, der die Einreichung des Konzernabschlusses "gleichzeitig" mit dem Jahresabschluss fordert) sowie grundsätzlich (allerdings mit Sonderthemen behaftet) für die Vorlage der Unterlagen der Rechnungslegung bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (§ 280a UGB, der ua auf § 277 UGB verweist) maßgeblich.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/35

26.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Sigrun Adrian

Mag. (iur.) Mag. (rer.soc.oec.) Sigrun Adrian-Waltner ist Rechtsanwältin bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Cor­po­rate­/­M&A.

Publikationen (Auswahl):
Adrian/Grill, The boundaries of permissible interaction between counsel and witness in international arbitration, IBA News, 2016; Adrian/Grill, Zulässigkeit von Zeugenkontakten im Schiedsverfahren, ecolex 2016/10, 875.