Parteienvertreter schöpfen für ihre Kunden auftragsgemäß alle steuerlichen Möglichkeiten aus. Dazu gehöre auch der Abzug von Ausgaben für Krankheit und Behinderung von Angehörigen, mit denen kein unmittelbares Auftragsverhältnis besteht. Die Autoren untersuchen die Frage, ob die damit einhergehende Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten Dritter zulässig ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.