Mit dem JStG 2018 wurden insb Bestimmungen der Anti-BEPS-Richtlinie sowie Vorgaben des Regierungsprogramms umgesetzt. Die größte systematische Änderung im Bereich des Konzernsteuerrechts bilde die Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Besteuerung), welche ab 2019 die (modifizierten) Bestimmungen über den Methodenwechsel ergänze. Schlager stellt die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung dar und geht auf Zweifelsfragen ein.
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