Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

Die Immobilienertragsteuer: Vermögensverschiebungen innerhalb der Gemeinde bzw an ausgegliederte Rechtsträger (Bärenthaler, RFG 2017/35, S. 174)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Dass Grundstücksveräußerungen aus dem hoheitlichen Bereich seit dem 1. 4. 2012 steuerpflichtig seien, sei weithin bekannt. Es können aber auch Verschiebungen von Grundstücken innerhalb der Gemeinde zu einer Steuerpflicht führen. Werden mehrere Grundstücksveräußerungen in einem Jahr durchgeführt, kann die Veranlagungsoption Vorteile bringen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/59

24.01.2018
Heft 1-2/2018