Rechnungswesen

Die Konzerngeldflußrechnung als Ergänzung zum Konzernabschluß

Christoph Fröhlich

Die Geldflußrechnung im Konzern wird nach denselben Grundsätzen erstellt wie die Geldflußrechnung im Einzelabschluß. Allerdings ergeben sich durch die Besonderheiten der Konzernrechnungslegung einige zusätzliche Aspekte, die bei der Erstellung der Geldflußrechnung zu beachten sind.

Am 13. 10. 1997 hat der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Fachgutachten über die Geldflußrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses verabschiedet. Laut Vorbemerkung ist eines der Ziele dieses Fachgutachtens die Vereinheitlichung der veröffentlichten Kapitalflußrechnungen in Österreich.1) Die in Österreich veröffentlichten Kapital- oder Geldflußrechnungen werden häufig von konsolidierungspflichtigen Unternehmen als Konzerngeldflußrechnung erstellt. Das Fachgutachten geht auf die Besonderheiten, die sich bei der Erstellung von Konzerngeldflußrechnungen ergeben, (noch) nicht ein, eine Auseinandersetzung mit dem Thema scheint daher geboten. Da das Fachgutachten ausdrücklich der internationalen Praxis, insbesondere dem IAS Nr. 7 - Cash Flow Statements (1992) des International Accounting Standards Committee, folgt2), scheint auch in Hinblick auf die Besonderheiten der Geldflußrechnung im Konzern eine Orientierung an den internationalen Erkenntnissen empfehlenswert.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 240

20.08.1999
Heft 8/1999
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.