Die Geldflußrechnung im Konzern wird nach denselben Grundsätzen erstellt wie die Geldflußrechnung im Einzelabschluß. Allerdings ergeben sich durch die Besonderheiten der Konzernrechnungslegung einige zusätzliche Aspekte, die bei der Erstellung der Geldflußrechnung zu beachten sind.
Am 13. 10. 1997 hat der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Fachgutachten über die Geldflußrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses verabschiedet. Laut Vorbemerkung ist eines der Ziele dieses Fachgutachtens die Vereinheitlichung der veröffentlichten Kapitalflußrechnungen in Österreich.1) Die in Österreich veröffentlichten Kapital- oder Geldflußrechnungen werden häufig von konsolidierungspflichtigen Unternehmen als Konzerngeldflußrechnung erstellt. Das Fachgutachten geht auf die Besonderheiten, die sich bei der Erstellung von Konzerngeldflußrechnungen ergeben, (noch) nicht ein, eine Auseinandersetzung mit dem Thema scheint daher geboten. Da das Fachgutachten ausdrücklich der internationalen Praxis, insbesondere dem IAS Nr. 7 - Cash Flow Statements (1992) des International Accounting Standards Committee, folgt2), scheint auch in Hinblick auf die Besonderheiten der Geldflußrechnung im Konzern eine Orientierung an den internationalen Erkenntnissen empfehlenswert.
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