Leistungen iZm der Zustellung von Zeitungen lösten eine steuerliche Mitteilungspflicht gem § 109a EStG aus. Unbeachtlich dabei sei, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Zeitungen handle bzw ob die Zustellung persön-
lich adressiert erfolge oder nicht. In den Anwendungsbereich dieser Meldepflicht fallen auch die Leistungen der Werbemittelverteiler.
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