Der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung einer - neben dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer - dritten, ausschließlich kapitalmarktorientierten Institution vor, deren Ziel in der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten der Finanzberichterstattung liegt.
1. Einleitung
Eine Reihe von Finanzskandalen der jüngsten Vergangenheit zeigte die Verletzlichkeit der Kapitalmärkte, die bei Versagen der Sicherheitsmechanismen, die die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften gewährleisten sollen, zu Tage tritt. Eine fehlerhafte Rechnungslegung beeinträchtigt ihre Funktionen gegenüber den Adressaten1). Wird die Rechnungslegung von den Investoren nicht mehr als glaubwürdig und verlässlich wahrgenommen, so wird die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erschüttert und seine Entwicklung gestört2). Die Möglichkeiten zur Überwachung der Rechtmäßigkeit der Finanzberichterstattung und der Durchsetzung ordnungsmäßiger Rechnungslegung rückten daher zunehmend in den Mittelpunkt der Diskussion.
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