In aller Kürze

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2018 (siehe ARD 6456/17/2015) bedeutet eine komplette Systemumstellung für die Dienstgeber und die Sozialversicherungsträger. Dazu hat der Hauptverband auf seiner Webseite www.sozialversicherung.at im Bereich "Dienstgeber" diesem Themenkomplex einen eigenen Bereich gewidmet, wo er laufend sämtliche Informationen und aktuelle Entwicklungen zu diesem umfangreichen Projekt bereitstellen wird. Zu empfehlen ist insbesondere der aktuelle Frage-Antworten-Katalog zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung.

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Artikel-Nr.
ARD 6532/4/2017

19.01.2017
Heft 6532/2017