Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG 2004) wurden die Berichtspflichten im Lagebericht stark erweitert, einer der wesentlichen neuen Bestandteile ist die Analyse anhand der wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren. Ziel dieses Beitrags ist es nicht, eine Auswahl geeigneter Kennzahlen zu definieren1), deren Darstellung sinnvoll oder geboten scheint, sondern es soll die Art der Darstellung der Kennzahlen im Lagebericht betrachtet werden. Auch zu dieser Frage gibt das Gesetz Anweisungen, die im Folgenden mit der aktuellen Praxis der Berichterstattung verglichen werden sollen.
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