Der Beitrag untersucht, welche Konsequenzen die Abschaffung des Investitionsfreibetrages für die steueroptimale Behandlung stiller Reserven gem. § 12 EStG hat. Weiters wird dargestellt, wieso die Abschaffung des Investitionsfreibetrages bei Weiterbestehen des Bildungsfreibetrages gem. § 4 Abs. 4 Z. 8 EStG eine krasse Diskriminierung sachkapitalintensiver Industriebetriebe gegenüber humankapitalintensiven Dienstleistungsunternehmen darstellt. Abschließend wird die Auswirkung der neuen Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 2 Abs. 2b EStG auf die Vorteilhaftigkeit innovativer Investitionsprojekte einer kritischen Würdigung unterzogen.
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