Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde das Hinzurechnungskonzept nun auch in Österreich umgesetzt. Ausgangspunkt war die Anti Tax Avoidance Directive, die von der EU-Kommission entwickelt wurde. Die gesetzliche Bestimmung tritt mit 1. 1. 2019 in Kraft. Zur Umsetzung der Hinzurechnung von Passiveinkünften ist eine Durchführungsverordnung angekündigt. Österreichische Holdinggesellschaften werden von der Gesetzesänderung besonders betroffen sein. Der nachfolgende Praxisfall zeigt, wie die Hinzurechnung zukünftig Schritt für Schritt bei österreichischen Holdinggesellschaften angewendet werden kann.
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