Fälle aus der Praxis

Die neue Hinzurechnungsbesteuerung - Auswirkung auf die steuerliche Planungsrechnung, den Jahresabschluss und die Steuererklärung

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / WP / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB Mag. (FH) Peter Dietl

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde das Hinzurechnungskonzept nun auch in Österreich umgesetzt. Ausgangspunkt war die Anti Tax Avoidance Directive, die von der EU-Kommission entwickelt wurde. Die gesetzliche Bestimmung tritt mit 1. 1. 2019 in Kraft. Zur Umsetzung der Hinzurechnung von Passiveinkünften ist eine Durchführungsverordnung angekündigt. Österreichische Holdinggesellschaften werden von der Gesetzesänderung besonders betroffen sein. Der nachfolgende Praxisfall zeigt, wie die Hinzurechnung zukünftig Schritt für Schritt bei österreichischen Holdinggesellschaften angewendet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWP 2018/25

14.09.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Peter Dietl

Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.