Gesellschafts- und Steuerrecht

Die Notwendigkeit der Evidenzierung der Innenfinanzierung auf dem Prüfstand

Dr. Ernst Komarek, MSc (WU) / Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B

Seit dem StRefG 2015/16 sind neben den steuerlichen Einlagen auch die Innenfinanzierungsstände gem § 4 Abs 12 EStG evident zu halten. Für offene Zuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter besteht, sofern ein ausreichender Stand an Innenfinanzierung und Einlagen vorhanden ist, steuerlich ein Wahlrecht, sie als (offene) Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob bzw inwieweit die unternehmensrechtliche Qualifikation einer Kapitalrückführung als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung für das Steuerrecht maßgeblich ist. Darüber hinaus erfolgt ein Vorschlag de lege ferenda zur Vereinfachung der Evidenzkontenführung an den Gesetzgeber.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/39

24.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Ernst Komarek

Dr. Ernst Komarek, MSc (WU), StB, ist Senior Manager bei der BDO Austria GmbH. Zuvor war er langjähriger Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.