Revision und Kontrolle

Die Prüferrotation nach dem FMAG

Christian Nowotny / Martin Gelter

Durch das FMAG wurde auch § 271 HGB geändert. Ab 2004 besteht die Verpflichtung zu einem regelmäßigen Wechsel des Wirtschaftsprüfers. Die gesetzliche Regelung beinhaltet eine Fülle von Zweifelsfragen.

Die Idee eines obligatorischen Wechsels des Abschlussprüfers ist nicht neu.1) Regelmäßig wird nach spektakulären Fällen des Versagens des Abschlussprüfers die Frage aufgeworfen, ob dieser nicht vielleicht zu lange mit der Prüfung des in der Folge zusammengebrochenen Unternehmens betraut war.2)) Der Wechsel des Abschlussprüfers wird eher als Ausnahmefall gesehen, der in besonderen Situationen wie bei einem Eigentümerwechsel vorgenommen wird.3)) Die in Deutschland 1990/91 festgestellte Prüferwechselquote von 4,1 % der Unternehmen4)) deutet auf einen durchschnittlichen Bestand des Mandats über beinahe 25 Jahre hin.5)) Sowohl der Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder als auch die betroffenen Unternehmen stehen der Rotation demgemäß seit jeher kritisch gegenüber.6))

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/102

20.11.2001
Heft 11/2001
Autor/in
Martin Gelter

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), M.A. (Columbia) ist Professor of Law an der Fordham University in New York, wo er US-amerikanisches und vergleichendes Gesellschaftsrecht sowie Rechnungswesen für Juristen lehrt. Zuvor war er ua Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Mehrere Bücher sowie zahlreiche Aufsätze zum Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Zuletzt §§ 270, 271, 271a, 275 UGB in Bertl/Fröhlich/Mandl, Handbuch Rechnungslegung, Band III: Die Abschlussprüfung2 (2021); Centros and Defensive Regulatory Competition: Some Thoughts and a Glimpse at the Data, European Business Organization Law Review 20 (2019) 467-492; Global Securities Litigation and Enforcement (Cambridge University Press, Hrsg gemeinsam mit Conac, 2019); Vor § 189 UGB, §§ 190-192 UGB, in Straube/Rauter/Ratka, Wiener Kommentar zum UGB, Band II: Rechnnungslegung3 (46., 47. Und 52. Lieferung 2017); Funktionen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes – Rechtspolitische und rechtsvergleichende Aspekte, in FS Nowotny (2015) 315-342.

Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.