Die Führung der Buchhaltung mittels EDV ist insbesondere durch die rasante Entwicklung des PC-Sektors zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der zunehmende Einsatz der Datenverarbeitung im Rechnungswesen auch in Klein- und Mittelbetrieben macht Ordnungsmäßigkeitsprüfungen von EDV-Systemen immer notwendiger. Das diesbezügliche Fachgutachten Nr. 62 des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder scheint insoweit veraltet. Das erwähnte Gutachten geht von der Überlegung aus, dass immer dann, wenn bei EDV-Buchführung der gesamte Buchungsstoff fortlaufend ausgedruckt wird und sämtliche Ausdrucke durch Einzelnachweise belegt sind, bei der Prüfung des Jahresabschlusses in der Regel die im Rahmen einer konventionellen Buchhaltung erforderlichen Prüfungshandlungen und Prüfungsmethoden ausreichen.
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