Die handelsrechtliche Erfolgsrealisation von Gewinnen und Verlusten aus Personengesellschaftenist im Gegensatz zum Steuerrecht anhand des imparitätischen Realisationsprinzips unddes Einzelbewertungsgebots vorzunehmen.
Die ABC-OHG erzielt 1999 einen
a) Gewinn in Höhe von 1000b) Verlust in Höhe von 1000.Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieses Gewinns bzw. Verlusts auf Ebene der Gesellschafter.
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