Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist am 1. 11. 2009 in Kraft getreten und setzt den neuen europäischen Rechtsrahmen für Zahlungsdienste1) (Richtlinie 2007/64/EG) in Österreich um. Es enthält umfangreiche Rechnungslegungsbestimmungen - einschließlich einer Segmentberichterstattung - für Zahlungsinstitute.
Zahlungsinstitute sind juristische Personen, die zur gewerblichen Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind; das sind Bareinzahlungen und Barabhebungen von Zahlungskonten, Lastschriften, Zahlungskartengeschäfte, Überweisungen, Zahlungsgeschäfte mit kurzfristiger Kreditgewährung, die Ausgabe und Annahme von Zahlungsinstrumenten, Finanztransfergeschäfte und digitalisierte Zahlungsgeschäfte.2) Zahlungsinstitute unterliegen ähnlich wie Kreditinstitute einer Aufsicht durch die FMA; das BWG dient in vielen Bereichen als Vorbild und ist teilweise auch anwendbar. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind aber im Vergleich zu Kreditinstituten deutlich reduziert.
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