Rechnungswesen

Die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute

Dr. David Grünberger, CPA / Dr. Guido Sopp

Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist am 1. 11. 2009 in Kraft getreten und setzt den neuen europäischen Rechtsrahmen für Zahlungsdienste1) (Richtlinie 2007/64/EG) in Österreich um. Es enthält umfangreiche Rechnungslegungsbestimmungen - einschließlich einer Segmentberichterstattung - für Zahlungsinstitute.

Zahlungsinstitute sind juristische Personen, die zur gewerblichen Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind; das sind Bareinzahlungen und Barabhebungen von Zahlungskonten, Lastschriften, Zahlungskartengeschäfte, Überweisungen, Zahlungsgeschäfte mit kurzfristiger Kreditgewährung, die Ausgabe und Annahme von Zahlungsinstrumenten, Finanztransfergeschäfte und digitalisierte Zahlungsgeschäfte.2) Zahlungsinstitute unterliegen ähnlich wie Kreditinstitute einer Aufsicht durch die FMA; das BWG dient in vielen Bereichen als Vorbild und ist teilweise auch anwendbar. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind aber im Vergleich zu Kreditinstituten deutlich reduziert.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/28

27.04.2010
Heft 4/2010
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.

Guido Sopp

Dr. Guido Sopp, CFE leitet das Accounting- & IFRS-Enforcement-Team der FMA und ist Mitglied der EBA Task Force zur aufsichtlichen Konsolidierung.