Am 15. 3. 2016 wurde die RV zum neuen Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) in den Nationalrat eingebracht. Der folgende Beitrag stellt deren wesentliche Eckpunkte dar.
Die Regelungen des VZKG stehen in einem engen Zusammenhang mit den Bestimmungen im 3. Hauptstück des ZaDiG über die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister und der Zahlungsdienstnutzer bei der Erbringung von Zahlungsdiensten. In Abweichung zum ZaDiG betrifft das VZKG aber nicht sämtliche Zahlungsdienste, sondern nur Zahlungskonten, über die der Verbraucher gewisse Zahlungsvorgänge durchführen kann. Auch in persönlicher Hinsicht gilt das VZKG ausschließlich für Verbraucher.
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