Gesellschafts- & Steuerrecht

Die "Register" zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Stiftungen im aktuellen Vorschlag zur Vierten Geldwäscherichtlinie

WP / StB Mag. Erik Malle

Die Europäische Kommission hat im Februar 2013 einen Vorschlag für die "Vierte Geldwäscherichtlinie"1 vorgelegt, der erhöhte Anforderungen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle stellt. Nach eingehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat liegt nunmehr ein finaler Vorschlag der neuen Richtlinie vor. In der aktuellen Fassung dieses Vorschlages zur 4. GeldwäscheRL sind ua auch verpflichtend einzurichtende Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlichen Eigentümer von Stiftungen einzutragen sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/19

30.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Erik Malle
WP/Stb Mag. Erik Malle ist seit über 15 Jahren im Berufstand als Berater tätig und betreut unter anderem Privatstiftungen und Stifter hinsichtlich steuerlicher Fragen. Er ist Geschäftsführer bei PwC Wien.

Publikationen:
Malle, Privatstiftungen: Das „öffentliche Register“ in der Vierten Geldwäscherichtlinie und die Auswirkungen auf wirtschaftlich Berechtigte einer Privatstiftung – ein Erstüberblick, Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2014, 54.