Im Zuge des BEPS-Projekts verpflichteten sich 201 Staaten - darunter auch Ö - zum Abschluss verbindlicher Schiedsklauseln, sodass Streitfälle im Anwendungsbereich von DBA auch dann zu einer Lösung gelangen können, wenn im Rahmen eines Verständigungsverfahrens keine Einigung erzielt werden kann. Diese Staatengruppe entwickelte unter Beteiligung weiterer Staaten eine verbindliche Schiedsklausel. Im Beitrag wird diese Schiedsklausel dargestellt und erläutert.
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