Das Emissionszertifikategesetz (EZG) schreibt für den CO2-Ausstoß künftig sog. Emissionszertifikate vor. Die steuerliche Behandlung dieser Emissionszertifikate wirft einige Fragen auf. Die wichtigsten dieser Fragen sollen hier kurz behandelt werden.1)
Ab 1. 1. 2005 benötigen bestimmte CO2-Emittenten2) sog. Emissionszertifikate. Emissionszertifikate sind nach der EU-Richtlinie vom 25. 10. 2003, RL 2003/87/EG, grundsätzlich frei handel- und übertragbar und gewähren dem Inhaber das Recht, pro Zertifikat eine Tonne CO2 in einem Kalenderjahr zu emittieren. Die EU-Richtlinie ist mit dem Emissionszertifikategesetz (EZG) umgesetzt worden, das EZG ist mit 1. 5. 2004 in Kraft getreten. Nach dem EZG wird den Emittenten zunächst ein gewisses Kontingent an Zertifikaten vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unentgeltlich „kostenlos“ bescheidmäßig zugeteilt.3) Für die Zuteilung der Emissionszertifikate ist nach dem EZG ein nationaler Zuteilungsplan zu erstellen, die Gesamtzahl der für die Periode 2005 bis 2007 zuzuteilenden Emissionszertifikate war nach § 13 Abs. 4 EZG bis zum 30. 9. 2004 mit Verordnung festzulegen. In weiterer Folge müssen die Emissionszertifikate jeweils bis spätestens 30. April des Folgejahres entsprechend dem gesamten CO2-Jahresausstoß wieder zurückgegeben werden. Nicht verbrauchte Emissionszertifikate können an Dritte veräußert (gehandelt) werden. Im Falle eines überhöhten CO2-Ausstoßes sind Emissionszertifikate am Markt zuzukaufen. Die steuerliche Behandlung von Emissionszertifikaten wirft einige Fragen auf.
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