Revision und Kontrolle

Die Transparenzberichterstattung nach § 24 A-QSG

Univ.-Prof. Dr. Manuela Möller / Manuel Risse, M.Sc. / Christine Stigler, M.Sc.

Eine empirische Analyse des österreichischen Prüfungsmarktes

Nach § 24 Abs 1 A-QSG haben Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die sich in Abständen von jeweils drei Jahren einer externen Qualitätsprüfung nach § 4 Abs 1 A-QSG unterziehen müssen, auf ihrer Website alljährlich spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Hierbei sind jährlich die in § 24 Abs 1 A-QSG formulierten inhaltlichen Mindestinformationen offenzulegen. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags werden die in Österreich für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 veröffentlichten Transparenzberichte im Rahmen einer Inhaltsanalyse unter Rückgriff auf die Methodik von Scoring-Modellen untersucht, um Einblicke in die Transparenzberichterstattung des österreichischen Prüfungsmarktes zu gewinnen und deren Informationsgehalt einer detaillierten Analyse zu unterziehen. Hierbei ist zu beobachten, dass bei den veröffentlichten Transparenzberichten erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der gesetzlich geforderten Angabepflichten bestehen. Dabei nutzen allerdings einige Prüfungsgesellschaften den Transparenzbericht augenscheinlich sogar dazu, diesen als Signal eigener Stärken unter Marketingaspekten einzusetzen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/23

25.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Manuela Möller

Univ.-Prof. Dr. Manuela Möller ist Inhaberin des Lehrstuhls für Accounting und Auditing der Universität Passau.

Manuel Risse

Manuel Risse, M.Sc. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Accounting und Auditing der Universität Passau.

Christine Stigler

Christine Stigler, M.Sc. ist Absolventin des Masterstudiengangs Business Administration an der Universität Passau.