Revision und Kontrolle

Die Überwachungs- und Prüfungspflichten des Aufsichtsrates - Welche Aufgaben können durch die Kommunikation mit dem Abschlussprüfer erfüllt werden?

Mag. Sabine Abfalter / Dr. Aslan Milla / Mag. Alfred Ripka

PriceWaterhouseCoopers, Wien/Steiermark

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht und ggf den Corporate Governance-Bericht zu prüfen. Obwohl die wesentliche Rolle des Aufsichtsrates seit Jahren unverändert ist, spiegelt sich in den Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre - zuletzt in den Änderungen durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 (Stichwort Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems durch den Prüfungsausschuss) - die wachsende Bedeutung des Aufsichtsrates als überwachendes und prüfendes Organ wider.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/39

28.05.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.

Alfred Ripka

Mag. Alfred Ripka, StB, ist im Bereich Wirtschaftsprüfung bei PricewaterhouseCoopers in der Steiermark tätig. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit setzt er sich insbesondere mit der Jahresabschlussprüfung nach österreichischen sowie internationalen Regelungen auseinander.