PriceWaterhouseCoopers, Wien/Steiermark
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht und ggf den Corporate Governance-Bericht zu prüfen. Obwohl die wesentliche Rolle des Aufsichtsrates seit Jahren unverändert ist, spiegelt sich in den Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre - zuletzt in den Änderungen durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 (Stichwort Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems durch den Prüfungsausschuss) - die wachsende Bedeutung des Aufsichtsrates als überwachendes und prüfendes Organ wider.
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