Das AbgÄG 1998 enthält in Art. III eine Umgründungssteuergesetznovelle, die im wesentlichen
Klarstellungen und Korrekturen enthält, aber auch einige Detailänderungen mit sich bringt.
Im folgenden sollen die Novellenpunkte kurz dargestellt werden.
In § 1 Abs. 1 und in § 7 Abs. 1 wurde die Möglichkeit einer Teilliquidationsbesteuerung eröffnet.
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