In Fortsetzung des Mai-Heftes soll in der Folge ein schlagwortartiger Überblick über die wichtigsten Neuerungen bzw. Aussagen in die die Art. IV bis VI und die ergänzenden Vorschriften betreffenden Abschnitte der UmgrStR 2002 gegeben werden.
Bundesministerium für Finanzen
BegriffsbestimmungGrundsätzlich umfassende Anwendung oder Nichtanwendung des Art. IV, bei Zweifel des für Gebühren zuständigen FA Abstimmung mit dem für die Übertragenden und die übernehmende Mitunternehmerschaft zuständigen FANoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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