Seit dem EU-Beitritt und dem damit verbundenen UStG 1994 gilt in Österreich, dass Anzahlungen für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen auch bei Soll-Besteuerung bereits mit Vereinnahmung zu versteuern sind. Der folgende Beitrag beschreibt die aktuelle Rechtslage, die Abgrenzung zu nicht steuerbaren Zahlungen und Teilleistungen sowie die Besonderheiten im Bereich der Rechnungslegung. Ebenso wird auf die Voraussetzungen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen eingegangen.
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