Aktuelles

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen - Interpretation der aktuellen Meinung für die Praxis

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Das BMF hatte mit Newsletter vom 2. April 2024 eine Fachinformation zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen verbreitet und diese im Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien nochmals erläutert.

Ursache der Fachinformation aus dem BMF war eine Anfrage der KSW vom 2. 4. 2024, da nach der EuGH-Judikatur (siehe EuGH 13. 6. 2019, C-420/18) nicht mehr klar war, ob die Aufsichtsratstätigkeit nach österreichischer Auffassung noch in allen Fällen (wie traditionell in Österreich) als unternehmerisch anzusehen ist und welche Kriterien für die Annahme einer nichtunternehmerischen Tätigkeit zu prüfen sind. Das BMF hat dazu keine Antwort erteilt und lediglich darauf hingewiesen, dass die Beurteilung, ob eine Aufsichtsratstätigkeit eine unternehmerische Tätigkeit ist, im Einzelfall zu prüfen ist.

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Artikel-Nr.
RWP 2025/18

06.08.2025
Heft 4/2025
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.