Neue Aussagen der Finanzverwaltung zur Einschränkung der umsatzsteuerlichen Option iZm den Übergangsbestimmungen
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten wird nach den Vorschriften des UStG als steuerfreier Umsatz behandelt. Da es sich um eine "Befreiung" handelt, die den Vorsteuerausschluss beim Vermieter ausschließt (sog unechte Befreiung), besteht die Möglichkeit der Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietungsumsätze, damit die Umsatzsteuer im zwischenunternehmerischen Bereich nicht zum Kostenfaktor wird. Diese Optionsmöglichkeit wurde jedoch bereits in der Vergangenheit zur Vermeidung von Missbräuchen stark eingeschränkt, wobei Übergangsbestimmungen bestehen, welche in der Praxis immer noch häufig Anwendung finden. Der folgende Beitrag versucht einen Überblick über die Regelung unter Berücksichtigung der aktuellen Aussagen des BMF zur Optionsmöglichkeit bei Vorliegen eines Untermietverhältnisses zu geben.
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