Rechnungswesen & Steuern

Die umsatzsteuerliche Neuregelung der Erbringung von Beherbergungsleistungen

Gastbeitrag Mag. Peter Mayr

Mit dem im Zuge der Tarifentlastung bei der Einkommensteuer beschlossenen Steuerreformgesetz wurden auch Änderungen im Umsatzsteuerbereich umgesetzt. Eine der wesentlichen Anpassungen betrifft die Einführung eines neuen Umsatzsteuersatzes von 13 %, mit dem auch Beherbergungsleistungen ab Mai 2016 erfasst werden.

Die Steuersatzänderung bringt für Beherbergungsumsätze ab 1. 5. 2016 erheblichen Anpassungsbedarf.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/10

21.03.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.