Unternehmensberichterstattung

Die Umsetzung der CSRD im Europäischen Wirtschaftsraum - ein Status quo

Nina Limberg MSc. / Mag. Sophia Pfanner

In der Europäischen Union (EU) bzw im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kam es im Jahr 2024 aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu einer wesentlichen Verschärfung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die vorliegende Analyse des Status quo zur Implementierung der CSRD in den einzelnen Mitgliedstaaten zeigt, dass die Richtlinie noch nicht im gesamten EWR umgesetzt wurde. Dies ist insb vor dem Hintergrund relevant, dass die Richtlinie für bestimmte Unternehmen bereits für Geschäftsjahre beginnend im Jahr 2024 anzuwenden wäre. Zudem weisen die nationalen Übernahmegesetze in bestimmten Bereichen Unterschiede auf.*

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Artikel-Nr.
RWZ 2025/8

26.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Nina Limberg

Nina Limberg MSc. ist Doktorandin und Universitätsassistentin am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Universität Innsbruck.

Sophia Pfanner

Mag. Sophia Pfanner ist Universitätsassistentin am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Universität Innsbruck. Als Doktorandin liegt ihr Forschungsschwerpunkt im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung.