In Deutschland wurden die Verordnung (EU) 537/20141 (Abschlussprüfer-VO) sowie die Richtlinie 2014/56/EU2 (Abschlussprüfer-RL) unter Inanspruchnahme gewisser Wahlrechte im Abschlussprüfungsreformgesetz3 (AReG) und im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz4 (APAReG) umgesetzt, während Österreich die Änderungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Gesetzesform gegossen hat.5 Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Umsetzung der Verordnung (EU) 537/2014 und die Ausübung der darin enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte durch den deutschen Gesetzgeber zu untersuchen.
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