Revision und Kontrolle

Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland

Ass.-Prof. Mag.-Dipl.-Ing. Dr. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder MIM (CEMS) / Dennis Pietzka, MSc

In Deutschland wurden die Verordnung (EU) 537/20141 (Abschlussprüfer-VO) sowie die Richtlinie 2014/56/EU2 (Abschlussprüfer-RL) unter Inanspruchnahme gewisser Wahlrechte im Abschlussprüfungsreformgesetz3 (AReG) und im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz4 (APAReG) umgesetzt, während Österreich die Änderungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Gesetzesform gegossen hat.5 Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Umsetzung der Verordnung (EU) 537/2014 und die Ausübung der darin enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte durch den deutschen Gesetzgeber zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/54

10.08.2017
Heft 7-8/2017
Autor/in
Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder

Univ.-Prof. Dr. Dipl.-Ing. Mag. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder, MIM (CEMS) ist Professorin für Financial Accounting und Leiterin des Instituts für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre an der Universität Innsbruck. Sie ist Mitherausgeberin der österreichischen Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer.

Dennis Pietzka

Dennis Pietzka, MSc, ist Manager in der IFRS-Fachabteilung bei PwC Österreich, Wien und außerdem Universitätsassistent Prae-Doc an der Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision) mit den Schwerpunkten Internationale Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.