Investitionszuschüsse, die dem Zeitpunkt der Investition nachgelagert sind, führen ggf zu differenten unternehmens- und steuerrechtlichen Ergebnissen. Daneben gilt zu berücksichtigen, dass im Falle einer außerplanmäßigen Wertminderung der subventionierten Investition eine korrespondierende ertragswirksame Auflösung des Investitionszuschusses bzw modifizierte Teilwertermittlung vorzunehmen ist.
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