Gesellschafts- und Steuerrecht

Die verdeckte Einlagenrückgewähr im Steuerrecht - Abgrenzung zwischen verdeckter Einlagenrückgewähr, Einlagenrückzahlung, offener und verdeckter Ausschüttung

Mag. Andrea Ebner / Dr. Alexandra Wild Bundesministerium für Finanzen

Eine Einlagenrückgewähr ist zwar gesellschaftsrechtlich unzulässig, jedoch in der Praxis durchaus anzutreffen. Meist erfolgt eine solche nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sondern auf "verdeckte" Art und Weise. Dieser Betrag beschäftig sich mit der Folgefrage, nämlich wie derartige, nach dem Gesellschaftsrecht unzulässige verdeckte Einlagenrückzahlungen steuerlich zu qualifizieren sind. Dabei soll insb eine Abgrenzung der Rückzahlung von Einlagen von der bloßen Ausschüttung von Gesellschaftsgewinnen vorgenommen werden. Zum besseren Verständnis der steuerlichen Regelungen sollen vorab die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/44

08.08.2018
Heft 7-8/2018
Autor/in
Andrea Ebner

Mag. Andrea Ebner ist Richterin am Bundesfinanzgericht; Lektorin an der Universität Klagenfurt, Fachautorin und Vortragende mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht und abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit.

Alexandra Wild

Dr. Alexandra Wild-Simhofer ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und Lektorin an mehreren Universitäten und Bildungseinrichtungen. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien. Weiters ist sie als Fachautorin und -vortragende insb im Bereich des Konzern- und Umgründungssteuerrechts sowie der Kapitalvermögensbesteuerung tätig.