Anmerkungen speziell zu OGH 6 Ob 236/12t*)
Die Frage, ob eine eingetragene Personengesellschaft ohne natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter wie eine Kapitalgesellschaft rechnungslegungspflichtig ist, war mehrfach Gegenstand oberstgerichtlicher Entscheidungen. Betroffen sind vor allem auch sog Gemeinde-KGs.
In jüngerer Vergangenheit hat der OGH in einer Reihe von Entscheidungen zur Rechnungslegungs- und Offenlegungspflicht der sog verdeckten Kapitalgesellschaft Stellung bezogen. Ausgangspunkt waren Zwangsstrafen, die die Firmenbuchgerichte wegen Nichteinreichung der Jahresabschlüsse gegen die Gesellschaft und deren vertretungsbefugte Organe verhängt haben und die in weiterer Folge von diesen bekämpft wurden.
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