Wirtschaftsrecht

Die Verjährung nicht vorhersehbarer Folgeschäden

Mag. Natascha Brandstätter, Fachbereich Privatrecht

Die Verjährung nicht vorhersehbarer Folgeschäden1 wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Frage, wie sich nicht vorhersehbare Folgeschäden von vorhersehbaren Folgeschäden abgrenzen lassen. Darauf aufbauend wird ein Modell entworfen, das einer einheitlichen verjährungsrechtlichen Anknüpfung nicht vorhersehbarer Folgeschäden Rechnung trägt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/125

23.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Natascha Brandstätter

Dr. Natascha Brandstätter ist Universitätsassistentin (Postdoc) am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Schadenersatz-, Bereicherungs-, Vertrags- und Erbrecht sowie im Bank und Kapitalmarktrecht.