Der Beitrag stellt die betraglichen Änderungen infolge der UGB-Schwellenwerte-Verordnung sowie deren Hintergründe und Auswirkungen dar.
Mit der "UGB-Schwellenwerte-Verordnung", welche am 20. 11. 2024 im Bundesgesetzblatt II 2024/318 veröffentlicht wurde, wurde die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 in nationales Recht umgesetzt. Als Reaktion auf die Inflationsentwicklung der letzten Jahre wurde eine Erhöhung der Schwellenwerte "Bilanzsumme" und "Umsatzerlöse" für die Einordnung der Kapitalgesellschaften nach § 221 UGB sowie für die größenabhängige Befreiung für Konzernabschlüsse nach § 246 UGB iHv 25 % vorgenommen.1 Für Unternehmen bringt dies Erleichterungen bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung mit sich.
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