Aktuelles

Die Veröffentlichung der UGB-Schwellenwerte-VO und ihre praktischen Konsequenzen für die Jahresabschlüsse ab 2024

Univ.-Prof. MMag Dr. Klaus Hirschler, StB / Dr. Karl Stückler, BSc (WU), LL.B. (WU) / Sandra Koo, MSc (WU)

Der Beitrag stellt die betraglichen Änderungen infolge der UGB-Schwellenwerte-Verordnung sowie deren Hintergründe und Auswirkungen dar.

Mit der "UGB-Schwellenwerte-Verordnung", welche am 20. 11. 2024 im Bundesgesetzblatt II 2024/318 veröffentlicht wurde, wurde die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 in nationales Recht umgesetzt. Als Reaktion auf die Inflationsentwicklung der letzten Jahre wurde eine Erhöhung der Schwellenwerte "Bilanzsumme" und "Umsatzerlöse" für die Einordnung der Kapitalgesellschaften nach § 221 UGB sowie für die größenabhängige Befreiung für Konzernabschlüsse nach § 246 UGB iHv 25 % vorgenommen.1 Für Unternehmen bringt dies Erleichterungen bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung mit sich.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/65

16.12.2024
Heft 12/2024
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Sandra Koo

Sandra Koo, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.