Die Entscheidungen des BFG seien für die Beratung, Verwaltung, Wissenschaft sowie für die interessierte Öffentlichkeit von großer Bedeutung, auch wenn in Einzelfällen die endgültige Klärung der Rechtslage erst durch die Höchstgerichte erfolge. Nach § 23 BFGG bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Erkenntnisse und Beschlüsse im Internet (Findok). Die Zahl der nicht veröffentlichten Entscheidungen sei zwar gestiegen, betreffe jedoch überwiegend Fälle der Wiener Landes- und Gemeindeabgaben.
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