Rechnungswesen

Die Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen in Anhängen von UGB-Abschlüssen

Univ.-Prof. Dr. Otto A. Altenburger, WP / StB

Im Dezember 2009 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee, AFRAC) einstimmig eine Stellungnahme "Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs. 2 UGB" beschlossen. Für die zu deren Vorbereitung eingesetzte Arbeitsgruppe hat der Verfasser den vorliegenden Beitrag erstellt. Entsprechend der informellen Regelung, den Due Process der Entwicklung einer Stellungnahme nicht durch einschlägige Publikationen zu beeinflussen, erfolgt die Veröffentlichung erst im Nachhinein. Die wesentlichen Argumente hat der Verfasser bei der Fachtagung 2009 des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer in Vösendorf (bei Wien) am 10. Oktober 2009 im Arbeitskreis "Neues aus der Facharbeit des AFRAC" vorgetragen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/53

09.08.2010
Heft 7-8/2010
Autor/in
Otto Altenburger

Dr. Otto A. Altenburger, WP/StB, war bis zu seiner Pensionierung 2017 Professor für Externes Rechnungswesen (Revision und Treuhand) und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftslehre der Universität Wien und danach mangels Nachfolger(in) noch weiterhin dort tätig. Er ist Ersatzmitglied des AFRAC (Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen), stv Vorsitzender des Fachsenats für Betriebswirtschaft sowie Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW, weiters Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des iwp.

Publikationen (Auswahl):
Kommentar zum Rechnungslegungsgesetz, Wien 1993; Rechnungslegung und Unsicherheit, Berlin 1995; Fortschritte im Rechnungswesen (Mithrsg), 2. Aufl, Wiesbaden 2000; zahlreiche Beiträge in Sammelwerken und Aufsätze in Fachzeitschriften.