Die zukünftig für interne Zwecke zu erstellenden Quartalsberichte können auch die Grundlage für Vierteljahresberichte börsennotierender Gesellschaften sein. Dabei ist zu beachten, dass veröffentliche Quartalsberichte jedenfalls zu periodisieren sind.
Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997, BGBl. 1997/114, ausgegeben am 12. September 1997, wurden auch das AktG und GmbHG in Richtung einer besseren Insolvenzprophylaxe geändert.
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