§ 10a EStG idF BGBl 1996/201 ermöglicht in den Jahren 1996 und 1997 für bestimmte Wirtschaftsgüter mit mindestens achtjähriger Nutzungsdauer die Inanspruchnahme eines erhöhten IFB. Im folgenden Beitrag klären die Autoren aus Barwertgesichtspunkten und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Progressionen, ob es vorteilhaft ist, die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes innerhalb gegebener Ermessensspielräume (= jährlich geringere AfA) zugunsten eines höheren IFB zu verlängern.
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