Rechnungswesen

Die Wertaufholung - „ein Drehwurm“ Eingeschränkte Anwendbarkeit des Beibehaltungswahlrechts gemäß § 208 Abs. 2 HGB

Alois Pircher / Rainer Partl

Durch das EU-GesRÄG 1996 wurden das bisherige Zuschreibungswahlrecht im Anlagevermögen und das Beibehaltungswahlrecht im Umlaufvermögen durch eine generelle Zuschreibungspflicht ersetzt. Um steuerliche Belastungen zu vermeiden, normierte der Gesetzgeber ein Beibehaltungswahlrecht, wonach aus steuerlichen Gründen von handelsrechtlichen Zuschreibungen abgesehen werden kann. Die Bewertungsbestimmungen des EStG 1988 wurden nicht an die neuen Zuschreibungsregeln angepaßt, mit der Konsequenz, daß das Beibehaltungswahlrecht in bestimmten Fällen keinen Anwendungsbereich findet.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 305

20.10.1999
Heft 10/1999
Autor/in
Alois Pircher

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alois Pircher ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und lehrt an den Universitäten in Innsbruck und Salzburg sowie an der Management-School Salzburg. Er ist Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol und Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht.