Das derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegende Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) enthalte eine Reihe von Regelungen in verschiedenen Rechtsbereichen. Im Bereich der Ertragsteuern liege der Fokus in der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie (auch ATAD). Im Verfahrensrecht stehen tiefgreifende Änderungen bevor: Der Entwurf des JStG 2018 enthalte neben der Anpassung des Missbrauchsbegriffes (Umsetzung Anti-BEPS-Richtlinie) die Einführung der "begleitenden Kontrolle" sowie die Ausweitung der Anwendungsgebiete für Auskunftsbescheide. Im Umsatzsteuergesetz erfolgen ua Anpassungen aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur: Im Gebührengesetz soll es zu einer Befreiung von Bürgschaftserklärungen kommen. Schlussendlich sehe der Gesetzesentwurf auch zwei wesentliche Maßnahmen im Versicherungssteuergesetz vor.
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