Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Die zeitliche Nachhaftungsbeschränkung aus Sicht des Praktikers (Schmidt, SWK 20-21/2018, S. 947)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das SpaltG sehe keine zeitliche Beschränkung der Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften vor. Teile der Lehre würden eine analoge Anwendung der §§ 39 und 160 UGB fordern. Die Judikatur greife die Analogie zwar in Einzelfällen auf, biete aber nur eine eingeschränkte Orientierungshilfe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/713

03.10.2018
Heft 18/2018