Mit dem Unionszollkodex (UZK) und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen seien seit 1. 5. 2016 eine Vielzahl neuer zollrechtlicher Vorschriften unmittelbar anzuwenden. Die österr Umsetzungsmaßnahmen sahen eine Novellierung des ZollR-DG sowie den Erlass der ZollAnm-V 2016 vor. Letztere werden im Beitrag überblicksmäßig dargestellt .
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