Wer kennt die Situation nicht: Man trennt sich von einem langjährigen Mitarbeiter und aufgrund bestimmter Umstände wird der Mitarbeiter freigestellt, obwohl das Gehalt oder der Lohn noch bis zum Ende des Dienstverhältnisses weiterbezahlt wird. Erstreckt sich dieser Zeitraum auch über den Bilanzstichtag hinaus, stellt sich zudem regelmäßig die Frage nach einer zu bilanzierenden Rückstellung.
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