Themen-Special

Dienstfreistellung ohne Entgeltfortzahlung?

Dr. Katharina Körber-Risak

Dienstfreistellungen kommen üblicherweise dann vor, wenn der DG eine Kündigung ausspricht und für die Dauer der Kündigungsfrist auf die Dienstleistung des DN verzichten möchte. Ursache dafür kann bspw sein, dass befürchtet wird, der gekündigte DN könnte negativ auf die Restbelegschaft Einfluss nehmen.

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Artikel-Nr.
PVP 2016/64

26.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Katharina Körber-Risak

RA Dr. Katharina Körber-Risak ist Anwältin und Eigentümerin der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH. Sie berät große und mittelständische, öffentlichkeitsnahe und private Unternehmen sowie Manager in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit Schwerpunkt auf Arbeitszeitrecht, kollektives Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, LSD-BG, Datenschutz und Arbeitsrecht für Gesundheitsbetriebe. Sie sammelte in den letzten 14 Jahren sehr viel akademische und praktische Erfahrung durch ihre Tätigkeit als Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien bis zur Partnerin einer großen Wirtschaftskanzlei.

Publikationen (Auswahl):

Die Gleichbehandlungspflichten im Arbeitsrecht, in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht (ab der 8. Lieferung 2006); Betriebsvereinbarungen über Arbeitskräfteüberlassung, RdW 2008, 592; Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle (Hrsg, gemeinsam mit Christoph Wolf, 2009); KA-AZG neu: Grundsatzfragen der Dienstplangestaltung für Ärzte in Krankenanstalten, ecolex 2015, 313.