Beim Recruiting von Personal spielen die Gestaltung von Stelleninseraten, die Bewertung der Bewerbungsunterlagen, die Entscheidung, welche BewerberInnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, die Abhaltung dieser Gespräche bis hin zur finalen Entscheidung über die Besetzung eine wesentliche Rolle.
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)1 schützt unter anderem vor Diskriminierungen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft und schränkt damit den Grundsatz der Privatautonomie ein. Im Folgenden werden die für Bewerbungsverfahren relevanten Bestimmungen des GlBG anhand von konkreten Fallbeispielen besprochen.
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