Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Diverse Corona-Maßnahmen verlängert

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:

Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Juni 2021);Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereichs der Zahlungserleichterungen in der SV um drei Monate sowie Anpassung der befristeten Verzugszinsenreduktion an den neuen Zeitraum ( BGBl I 2021/35);

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Artikel-Nr.
RdW 2021/130

19.03.2021
Heft 3/2021