Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:
Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Juni 2021);Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereichs der Zahlungserleichterungen in der SV um drei Monate sowie Anpassung der befristeten Verzugszinsenreduktion an den neuen Zeitraum ( BGBl I 2021/35);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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