Rechnungswesen & Steuern

Dividendenausschüttung und KESt(-Entlastung)

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB MMag. (FH) Karin Türk-Walter

Wann geht eine Betätigung über die bloße Vermögensverwaltung hinaus?

Wenn Körperschaften Dividenden ausschütten, müssen sie grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Oft kann jedoch von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgesehen werden. Wann dies der Fall ist und was dafür zu tun ist, erläutern wir in diesem Beitrag. Zudem gehen wir auf eine aktuelle Einzelerledigung des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema "Sofortentlastung bei Ausschüttungen an ausländische Muttergesellschaften" ein, deren Allgemeingültigkeit weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen würde.

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Artikel-Nr.
RWP 2015/18

18.05.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Karin Türk-Walter
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.