Wann geht eine Betätigung über die bloße Vermögensverwaltung hinaus?
Wenn Körperschaften Dividenden ausschütten, müssen sie grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Oft kann jedoch von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgesehen werden. Wann dies der Fall ist und was dafür zu tun ist, erläutern wir in diesem Beitrag. Zudem gehen wir auf eine aktuelle Einzelerledigung des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema "Sofortentlastung bei Ausschüttungen an ausländische Muttergesellschaften" ein, deren Allgemeingültigkeit weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen würde.
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