Das Bundesministerium für Justiz hat neue Formulare für die Drittschuldnererklärung aufgelegt. Die Änderung des Formulars betrifft den Abschnitt "Andere Gläubigerinnen/Gläubiger" und den Hinweis über die Rangfolge "gleichrangig oder vorrangig". ( Quelle: OÖGKK, sozialversicherung aktuell November/2017)
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